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Tätigkeitsgrundlage und Verbandsführung

Die Tätigkeit von INSOL Europe erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung. Die Geschäfte des Verbandes werden von einem Vorstand geführt, der von den Mitgliedern gewählt wird. Jedes Vorstandsmitglied wird für einen Zeitraum von 3 Jahren gewählt und kann nach dessen Ablauf wiedergewählt werden. Der Vorstand ernennt die Funktionsträger, einschließlich des Präsidenten, der stellvertretenden Präsidenten, des Vizepräsidenten und des Schatzmeisters. Ein Drittel der Vorstandsmitglieder tritt jedes Jahr turnusmäßig zurück.

Der Vorstand setzt sich aus den Funktionsträgern sowie je einem regulären Mitglied aus jedem Land, welches mit mehr als 30 Mitgliedern bei Insol-Europe vertreten ist, zusammen. Hinzu kommen 8 weitere Mitglieder, die der Gesamtheit der Mitglieder entstammen.

Der Generalsekretär ist das ausführende Organ des Vorstands. Er ist der Vorsitzende des Exekutivausschusses und dem Präsidenten und Vorstand gegenüber für seine Arbeit rechenschaftspflichtig. Er nimmt an Vorstandssitzungen teil, verfügt jedoch über kein Stimmrecht. Er ist für das Tagesgeschäft des Verbandes zuständig.

Constitution & Articles of Association

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